LOGOPÄDIE
ERGOTHERAPIE
KOSTENÜBERNAHME
DURCH GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Logopädie und Ergotherapie sind sogenannte Heilmittel und Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen.
Logopädie und Ergotherapie müssen ärztlich verordnet werden.
Erwachsene ab 18 Jahre müssen eine 10%ige Zuzahlung zu den Behanldungskosten sowie einmalig pro Verordnung 10€ leisten. Ausgenommen sind Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung (Befreiunsausweis).
WIE BEKOMME ICH ODER MEIN ANGEHÖRIGER EINE VERORDNUNG FÜR LOGOPÄDIE, ERGOTHERAPIE?
Logopädie und Ergotherapie muss ärztlich verordnet werden. Das bedeutet, dass Ihr Arzt Ihnen oder Ihrem Angehörigen nach eingehender Untersuchung Logopädie oder Ergotherapie verordnet.
Sie bekommen eine Heilmittelverordnung ausgehändigt und können nun in einer Heilmittelpraxis einen Termin vereinbaren.
ZU WELCHEM ARZT MUSS ICH GEHEN?
Für Logopädie: Hausarzt,Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Neurologe, Kinder- und Jugendpsychiater
Für Ergotherapie: Hausarzt, Neurologie, Kinderarzt, Handchirurg, Unfallarzt, Kinder- und Jugendpsychiater
LERNTHERAPIE
KEINE KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE GESETZLICHEN KRANKENKASSEN
Lerntherapie ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Somit werden die Kosten für die Lerntherapie NICHT von der Krankenversicherung übernommen.
Preise für die Lerntherapie erhalten Sie bei uns auf Anfrage. Kontakt: Frau Esther Grimm
Eine teilweise Kostenübernahme durch das Jugendamt (§35a, KJHG) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
MARBURGER KONZENTRATIONSTRAINING
KEINE KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KRANKENKASSEN
Kurstermine sowie Preise erhalten Sie bei uns auf Anfrage
STIMMTRAINING
KEINE KOSTENÜBERNAHME DURCH GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Beratung (einmaliger Termin) 60 Minuten: 100,00€
Prophylaxe Training, mind. 3 Einheiten a´ 45 Minuten: pro Termin 75,00 €